
Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative will, dass Kläger aus dem In- und Ausland alle Schweizer Unternehmen, die im Ausland tätig sind, ohne Belege für ihr Verschulden einklagen können. Zudem sollen unsere Firmen unverschuldet auch für Verstösse ihrer ausländischen Lieferanten geradestehen.
Damit werden Schweizer Gewerbebetriebe und Unternehmen der internationalen Klage-Industrie zum Abschuss freigegeben.
Was heisst «Haften für Dritte?»

Kläger aus dem In- und Ausland können Schweizer Firmen ohne Beweise für ihr Verschulden jederzeit in einen Prozess verwickeln. Zum Schein können das irgendwelche Personen oder Organisationen sein. Dahinter können aber internationale Anwaltskanzleien und Konkurrenten unserer Schweizer Firmen stehen. Den Schweizer Firmen bleibt dann nichts anderes übrig, als sich freizukaufen.

Die Initiative will unser Rechtssystem auf den Kopf stellen! Bislang konnte man nur angeklagt werden, wenn Beweise für ein Verschulden vorlagen. Neu sollen Schweizer Unternehmen auch ohne Beweise für ein Verschulden angeklagt werden. Stattdessen müssen die Unternehmen beweisen, dass sie unschuldig sind (Beweislastumkehr)! Solch ein System kennt kein anderes Land auf der Welt.
Mit dieser Systemänderung sind Schweizer Unternehmen zusätzlich auch verantwortlich für das Handeln von rechtlich eigenständigen Lieferanten, während Firmen aus dem Ausland unkontrolliert Waren oder Dienstleistungen in die Schweiz exportieren dürfen.
Was heisst eigentlich «Beweislastumkehr»?

Die «Unternehmens-Verantwortungs-Initiative» linker Nichtregierungsorganisationen ist ein trojanisches Pferd, das unsere Unternehmen schuldlos angreifbar macht und zu einem Bürokratiemonster führt – mitten in der Coronakrise, in der bereits über 50’000 Jobs verloren gegangen sind!
Die Initiative kann damit jeden von uns treffen. Zum Beispiel Patrick B., Fein-Mechaniker, Familienvater. Er kann bald schon arbeitslos werden, weil sein Unternehmen von der internationalen Klage-Industrie ohne Belege für sein Verschulden verklagt werden kann!

Die Initiative stellt unsere Schweiz ins Abseits. Warum? Weil Schweizer Unternehmen mit der Initiative doppelt getroffen werden: Einerseits werden sie im internationalen Wettbewerb benachteiligt und tragen ständig das Risiko erpresserischer Klagen. Andererseits schafft das Lieferkettengesetz neue bürokratische Auflagen und zwingt sie zur Überwachung von Kunden und Zulieferern – dies mit hohen Kosten und ohne Aussicht auf Erfolg vor Gericht.
Deshalb am 29. November:
NEIN
zur zerstörerischen Unternehmens-Verantwortungs-Initiative